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der Ausschreibungen.
Achtung: alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein. Registrierung unter www.pferd-aktuell.de oder bei Birgit Kostka, Tel.: 02581 - 63 62-172
Bonn-Hardtberg CDIJYP - European Youngster Classics
05. - 07. Juni 2009
I. Allgemeine Informationen:
Veranstalter (namentlicher) Nennungsschluss: 05.05.2009 Akademischer Reitclub Bonn e.V. Uwe Spenlen Flöckberg 2, D - 51503 Rösrath-Forsbach www.PSVR.de oder www.EYC-Bonn.com Tel. Meldestelle: +49.228-96499011 Fax Meldestelle: +49.228-96499012
Turnierplatz: Dressurstall Winkelhues, Wesselheideweg 101, 53123 Bonn-Hardtberg
Turnierausschuss Vorsitzender: Uwe Spenlen Turnierbüro: Rolf-Peter Fuß Pressebüro: Doris Plate
Turnierleiter: Name: Uwe Spenlen Anschrift: Flöckberg 2, 51503 Rösrath Tel: +49 (2205) 1352 E-Mail Spenlen@eyc-bonn.com
Name: Rolf-Peter Fuß Anschrift: Weißenstein 52, 40764 Langenfeld Tel: +49 (2173) 1011102 E-Mail rpf@psvr.de oder Fuss@eyc-bonn.com
Name: Wolfgang Winkelhues Anschrift: Remigiusstr.22, 50937 Köln Tel: +49 (172) 9209699
Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug): Auto: BAB 565; Abfahrt Bonn-Hardtberg, (Konrad-Adenauer-Damm) Richtung Euskirchen; 3. Ampel links (Malteser-Krh.); nach 1000m links; nach 20m Wesselheideweg 101 oder im Internet über routenplaner unter: http://www.arc-bonn.de/anfahrt/index.html Bahn: Hauptbahnhof Bonn Flugzeug: Flughafen Köln/Bonn
II. Allgemeine Bestimmungen: Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit: - den FEI-Statuten, 22. Ausgabe, Revision November 2008, - dem FEI Generalreglement , 23. Ausgabe 2009, - dem FEI-Veterinärreglement, 11. Ausgabe 2009, - den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 1. Ausgabe, Revision 2008, - den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), 2. Ausgabe, Revision 2009, - dem Dressur-Reglement der FEI, 23. Ausgabe 2009 - ggf. dem Regelwerk für Ponyreiter und „Kinder“, 10. Ausgabe 2009 - und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen. - Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.
Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und dem General-Reglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den "Court of Arbitration for Sport" (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden. Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.
III. Offizielle:
Richtergruppe: Vorsitzender: Hans-Peter Schmitz (GER) Email: pskettwig@t-online.de Ausländische Richter: Jacques van Daele (BEL) Mitglieder: Anne-Marie Swenden-Joly (BEL) Susie Hoevenaars (AUS) Klaus Ridder (GER) Reinhard Seim (GER)
Chef-Steward: Rolf-Peter Fuß (GER) Assistent: Piet Meyer (GER)
FEI-Veterinärdelegierter: Dr. Alexander Merz (GER) Email: merz@tierklinik-telgte.com
Beauftragter der deutschen FN: Hans-Peter Schmitz (GER)
IV. Spezielle technische Voraussetzungen:
1. Austragungsort: Das Turnier findet im Freien statt. 2. Prüfungsplatz Dressur: Abmessungen: 20x60m, Boden: Sand 3. Vorbereitungsplatz Dressur: Abmessungen: 20x60m, Boden: Sand 20x80m, Boden: Sand(Halle) 4. Boxen Pferde: 3 x 3m Boxen Ponys: 3 x 2,5m 5. Der Transporterparkplatz liegt in unmittelbarer Nähe zum Turniergelände und wird vom Security-Personal bewacht.
V. Einladungen:
DRESSUR Teilnahmeberechtigung Internationale Prüfungen: I. CDI P (LP 1,4,7,10) Zugelassene Ponyreiter: Jahrgang 93-97 Ausländische Reiter (CDI P): Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, SpanienJe Nation sind max. 4 Teilnehmer zugelassenDie entsendende FN kann über die Vergabe der entsprechenden Startplätze entscheiden. Deutsche Reiter (CDI P): Bis zu 5 Teilnehmer, die vom zuständigen Bundestrainer benannt werden.Bis zu 5 Teilnehmer, die vom Pferdesportverband Rheinland benannt werden.Bis zu 3 Teilnehmer, die eine persönliche Einladung des Veranstalters erhalten. II. CDI J (LP 2,5,8,11): Zugelassene Junioren: Jahrgang 91-95 Ausländische Reiter (CDI J): Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien.Je Nation sind max. 4 Reiter zugelassenDie entsendende FN kann über die Vergabe der entsprechenden Startplätze entscheiden.
Deutsche Reiter (CDI J): Zugelassen sind:Bis zu 5 Teilnehmer, die vom zuständigen Bundestrainer benannt werden.Bis zu 5 Teilnehmer, die vom Pferdesportverband Rheinland benannt werden.Bis zu 3 Teilnehmer, die eine persönliche Einladung des Veranstalters erhalten. III. CDI Y (LP 3,6,9,12) : Zugelassene Junge Reiter: Jahrgang 88-90 Ausländische Reiter (CDI Y): Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien.Je Nation sind max. 4 Reiter zugelassenDie entsendende FN kann über die Vergabe der entsprechenden Startplätze entscheiden. Deutsche Reiter (CDI Y): Zugelassen sind:Bis zu 5 Teilnehmer, die vom zuständigen Bundestrainer benannt werden.Bis zu 5 Teilnehmer, die vom Pferdesportverband Rheinland benannt werden.Bis zu 3 Teilnehmer, die eine persönliche Einladung des Veranstalters erhalten. Alle Reiter: Je Teilnehmer max. 1 Pony erlaubt. (P) Je Teilnehmer max. 1 Pferd erlaubt (J), (Y)
Pferde/Ponys, die in den CDIP bzw. CDIJ-Prüfungen gestartet werden müssen mindestens 6 Jahre alt sein; Pferde, die in den CDIY-Prüfungen gestartet werden müssen mindestens 7 Jahre alt sein.
Die ausländischen Teilnehmer werden vom Veranstalter über ihre zuständige FN eingeladen. Pro Teilnehmer ein Pfleger.
Der Antrag des Reiters auf Startgenehmigung muss zwei Wochen vor dem namentlichen Nennungsschluss (21. April 2009) beim Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei, Freiherr-von-Langen-Str. 15, 48231 Warendorf, Tel. 0 25 81 - 63 62-172, Fax 0 25 81 - 63 62-4 00, vorliegen.
Der Veranstalter erstellt eine Liste aller definitiv startenden Teilnehmer („Masterlist“), aufgeschlüsselt gemäß o.g. Kriterien, die spätestens am Montag vor Veranstaltungsbeginn der FN-/DOKR-Geschäftsstelle, dem Ausländischen Richter und dem FN-Beauftragten vorliegen muss. Änderungen sind nur vor Turnierbeginn und nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
VI. Vergünstigungen: (Art.132,133)
A. Teilnehmer Hotels: Hotel Mercure, Max-Habermann-Str. 2, 53123 Bonn Tel.: +49(0)228 25990; Fax: +49(0)228 250893; e-mail: H0676@accor.com; Internet: www.accorhotels.com
Kosten für Unterbringung/Verpflegung bzw. Transport werden nicht übernommen.
B. Pfleger
Kosten für Unterbringung/Verpflegung bzw. Transport werden nicht übernommen.
Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend warmem/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.
C. Pferde Die Einstallung der Pferde erfolgt in der Zeit vom 03.06.2009, 9:00 Uhr bis 08.06.2009, 10:00 Uhr. Die Gebühr ist in der Nennungspauschale enthalten Futter, Heu und Stroh können zu den üblichen Tagespreisen beim Stallmeister erworben werden. Es stehen ausschließlich Boxen mit gehäckseltem Leinstroh bzw. Holzspänen zur Verfügung./ Entsorgungsaufpreis € 30,00/Box. Stromanschluss muss mit der Nennung bestellt werden; die Kosten betragen pro Anschluss 40,00 € (inkl. MwSt). Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigung.
D. Anreise Alle Pferde, die in den internationalen Prüfungen gestartet werden, müssen aus stalltechnischen Gründen bis Donnerstag, 04.06.2009 (abends) eingestallt sein. Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Reitern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können. Für Pferde/Ponys, die vor dem 04.06.09 aufgestallt werden, besteht keine 24-Stunden-Stallkontrolle
E. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz Shuttle Service wird nicht gestellt.
F. Werbung bei Teilnehmern und Pferden Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern, gemäß Artikel 135 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen. Der Chefsteward muss, bevor die Reiter den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden.
VII. Nennungen:
Alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein. Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt.
prinzipieller Nennungsschluss: 07.04.2009 namentlicher Nennungsschluss: 05.05.2009 definitiver Nennungsschluss: 20.05.2009 Letztmöglicher Termin für die evtl. Benennung von Ersatzreitern bzw. -pferden: 04.06.2009
Entry fee je Pferd/Pony für LP 1-12: 250,00 € (Startgeld, Boxe, inkl. erster Einstreu) Bei Nennung über NennungOnline muss die LP 15 genannt werden - hier werden die 250,00 € für Entry fee eingezogen.
Teilnehmern werden pro Pferd 12,50 SFr. als Beitrag zu den MCP-Kosten berechnet.
Die Nennungen müssen folgende Angaben enthalten: Pferde/Ponys: Name, Geburtsjahr, Rasse/Zuchtverband, Geburtsland, Abstammung, FEI-Pass-Nummer, FEI-Eintragungsnummer, Farbe, Geschlecht, Besitzername(n). Teilnehmer: Name des Teilnehmers, Geburtsdatum des Teilnehmers, Nationalität des Teilnehmers, FEI-Personennummer.
Die Nennungen sind zu richten an: Pferdesportverband Rheinland Andrea Schmidt Weißenstein 52, 40764 Langenfeld Tel. office: +49 (2173) 1011 100 Email: info@eyc-bonn.com
Boxengeld und Entryfee müssen der Nennung als Verrechnungsscheck beigefügt bzw. Prfg. 15 muss über NennungOnline mitgenannt werden.
Boxen, die nicht mit der Nennung bezahlt sind, gelten als nicht bestellt und werden nicht bereitgestellt.
Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten (z. B. für Unterkunft der Teilnehmer bzw. Stallgeld für die Pferde), die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage bzw. durch Nichterscheinen entstanden sind, übernehmen.
VIII. Grenzformalitäten und Gesundheitsbestimmungen:
1. Grenzformalitäten Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung. Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen. Pro Pferd sind € 30,00 für die Abwicklung der Grenzformalitäten zu zahlen.
2. Gesundheitsbescheinigungen Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar: a) wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt), b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden. Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden. IX. Veterinärmedizinische Angelegenheiten:
1. Turniertierarzt: Dr. Kaldenhoff, Cohnenhof Str. 83, 50769 Köln
2. Datum, Uhrzeit und Ort der Veterinärinspektion: Donnerstag, 04.06.2009, 15:00 Uhr
3. Veterinär-Aspekte A gemäß Veterinär-Reglement, 11. Ausgabe 2009
Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und dem Dressur-reglement, Annex I, durchgeführt. Es gilt das Generalreglement der FEI, 23. Ausgabe 2009:
Art. 137.1 Alle Pferde, die für eine Prüfung bei CNs oder CIMs (CDI1*/CDI2*/CDIJYP) im Ausland (vgl. GRs 139.2) und alle Pferde, die für andere CIs, CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland (vgl. GR 139.2) genannt wurden müssen zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI „Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.
Art. 137.2 Alle Pferde, die an CNs oder CIMs (CDI1*/CDI2*/CDIJYP) im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.
Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VII) Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepass oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und Ponys ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate betragen. Außerdem muss nach jeweils 6 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierung und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht.
Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang IV) Bei CDIs3*, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CDIs empfohlen werden. Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten; es wird jedoch empfohlen, mindestens drei Proben zu nehmen (Vet. Regs. Art. 1016). Für Turniere, die dem Medication Control Program unterliegen (Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.
Medication Control Program (MCP) Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 12,50 Sfr als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.
Anerkanntes Labor (Art.1021)Gemäß dem "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. reg. Art. 1016.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrières le Buisson, France, Tel.: +33.1 - 69 75 28 28, Fax: +33.1 - 69 75 28 29, analysiert. X. Verschiedenes:
1. Einsprüche Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen.
2. Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten) werden gemäß FEI-RG Art. 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise. Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 € 0 %, über 250,00 € 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen.
Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten.
3. Arzt/Sanitätsdienst, Schmied Arzt: Dr. Thomas Klein, Hunelsweg 5a, 53797 Lohmar; Tel.: 02246-8982 Sanitätsdienst: Johanniter - Malteser Krankenhaus Bonn-Hardtberg Schmied: Gustav Optenplatz, Am Erlekamp 46, 41372 Niederkrüchten, Tel.: 02163-80214
4. Versicherung Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.
5. Haftung Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Er schließt die Haftung auch aus für Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle.
6. Turnier-Organisation In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe, der Equipechefs und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter FEI Dressage Department mitzuteilen.
7. Zutrittsausweise für das Turniergelände Der Eintritt zum Turniergelände ist frei. Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gemäß VR Art. 1005.2.5.
8 Streitigkeiten Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig.
Code of Conduct Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen. 1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport. 2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln. 3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden. 4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“. 5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.
Vorläufige Zeiteinteilung: Donnerstag, 4. Juni 2009 Verfassungsprüfung ab 15:00 Uhr, Auslosung: ca. 18:00 Uhr 1. Tag: Freitag, 5. Juni 2009 Prfg. Nr.: 1,2,3, draw at approx. 2. Tag: Samstag, 6. Juni 2009 Prfg. Nr.: 4,5,6 3. Tag: Sonntag, 7. Juni 2009 Prfg. Nr.: 7,8,9,10,11,12
Gesamtgeldpreis CDIP 850,00 € (Bruttobetrag)
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 1 200
Prüfung Nr. 4 200
Prüfung Nr. 7 200
Prüfung Nr. 10 250
Gesamtgeldpreis CDIJ 2250,00 € (Bruttobetrag)
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 2 500
Prüfung Nr. 5 500
Prüfung Nr. 8 500
Prüfung Nr. 11 750
Gesamtgeldpreis CDIY 3.250,00 € (Bruttobetrag)
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 3 750
Prüfung Nr. 6 750
Prüfung Nr. 9 750
Prüfung Nr. 12 1000
Am Freitagabend (05.06.2009) findet ein Länderabend statt, zu dem sich die Nationen selbst vorstellen sollen.
I n t e r n a t i o n a l e D r e s s u r p r ü f u n g e n
Reiter zu V CDIJ: 6jährige und ältere Pferde CDIY: 7jährige und ältere Pferde CDIP: 6jährige und ältere Ponys Ausrüstung gemäß Art. 427 und 428 (Pferde)/gemäß Art. P-18 und P-19 (Ponys) Ponyreiter, Jahrg.97-93,Junioren, Jahrg.95-91, Junge Reiter, Jahrg.90-88 Richtverfahren und Bewertung gemäß Art. 430 - 434
1. Dressurprüfung für Ponyreiter - international - Beginn: 9:00 Uhr Aufgabe: FEI-Aufgabe für Ponyreiter - Mannschaftswertung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 200 € Einzelgeldpreis: 40,35,25,5x20,-
2. Dressurprüfung für Junioren - international - Beginn: 13:30 Uhr Aufgabe: FEI-Aufgabe für Junioren - Mannschaftswertung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 500 € Geldpreisaufteilung: 110,75,65,50,5x50,-
3. Dressurprüfung für Junge Reiter (FEI Prix St. Georges) - international – Beginn: 9:30 Uhr Aufgabe: FEI Prix St-Georges - FEI-Aufgabe für Junge Reiter - Mannschaftswertung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 750 € Geldpreisaufteilung: 160,110,90,80,70,60,4x45,-
4. Dressurprüfung für Ponyreiter - international - Beginn: 12:30 Uhr Aufgabe: FEI Aufgabe für Ponyreiter - Einzelwertung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 200 € Geldpreisaufteilung: 40,35,25,5x20
5. Dressurprüfung für Junioren - international - Beginn: 9:30 Uhr Aufgabe: FEI-Aufgabe für Junioren - Einzelwertung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 500 € Geldpreisaufteilung: 110,75,65,50,5x40,-
6. Dressurprüfung für Junge Reiter - international - Beginn: 13:30 Uhr Aufgabe FEI-Aufgabe für Junge Reiter - Einzelwertung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 750 € Geldpreisaufteilung: 160,110,90,80,70,60,4x45,-
7. Dressurprüfung für Ponyreiter - international - Beginn: 8:00 Uhr Letzte Chance Startberechtigt sind alle Paare, die sich nicht für LP 10 qualifiziert haben Aufgabe: FEI Aufgabe für Ponyreiter - Vorbereitungsprüfung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 200 € Geldpreisaufteilung: 40,35,25,5x20,-
8. Dressurprüfung für Junioren - international - Beginn: 12:30 Uhr Letzte Chance Startberechtigt sind alle Paare, die sich nicht für LP 11 qualifiziert haben Aufgabe: FEI-Aufgabe für Junioren - Vorbereitungsprüfung 2009, auswendig zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 500 € Geldpreisaufteilung: 110,75,65,50,5x40,-
9. Dressurprüfung für Junge Reiter - international - Beginn: 15:00 Uhr Letzte Chance Startberechtigt sind alle Paare, die sich nicht für LP 12 qualifiziert haben Aufgabe:FEI-Aufgabe für Junge Reiter - Vorbereitungsprüfung 2009, auswendig zu reiten Aufgabe ist im Frack zu reiten Startfolge: Los Gesamtgeldpreis: 750 € Geldpreisaufteilung: 150,95,75,70,65,65,2x60,2x55,-
10. Dressurprüfung für Ponyreiter - international - Beginn: 10:30 Uhr FINALE Startberechtigt sind die 10 besten Paare aus LP 4 Aufgabe: FEI-Notenbogen Dressurprüfung Ponyreiter – Kür 2009, Dauer 4,5-5 Min. Musik muss mitgebracht werden. Startfolge: in zwei 5er-Gruppen: Die Gruppe der an 6.-10. Stelle platzierten Ponys aus LP 4 startet zuerst Gesamtgeldpreis: 250 € Geldpreisaufteilung: 55,40,35,30,2x25,2x20,-
11. Dressurprüfung Kür für Junioren - international - Beginn: 13:00 Uhr FINALE Startberechtigt sind die 10 besten Paare aus LP 5 Aufgabe: gemäß FEI-Notenbogen Dressurprüfung Junioren – Kür 2009, Dauer 4,5-5 Min. Musik muss mitgebracht werden. Startfolge: In zwei 5er Gruppen: Die Gruppe der an 6.-10. Stelle platzierten Pferde aus LP 5 startet zuerst Gesamtgeldpreis: 750 € Geldpreisaufteilung: 150,95,75,70,2x65,2x60,2x55,-
12. Dressurprüfung Kür für Junge Reiter - international - Beginn: 15:30 Uhr FINALE Startberechtigt sind die 10 besten Paare aus LP 6 Aufgabe: gemäß FEI Notenbogen Dressurprüfung Junge Reiter – Kür 2009, Dauer 4,5-5 Min. Musik muss mitgebracht werden. Aufgabe ist im Frack zu reiten Startfolge: in zwei 5er-Gruppen: Die Gruppe der an 6.-10. Stelle platzierten Pferde in LP 6 startet zuerst Gesamtgeldpreis: 1000 € Geldpreisaufteilung: 230,170,130,110,80,70,60,3x50,-
Warendorf, 10. März 2009
genehmigt durch die FEI: gez. Eva Salomon, Director Dressage Department
genehmigt durch die:Deutsche Reiterliche Vereinigung: gez. Gabriele Wentrup, Abteilung Turniersport |
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